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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kameradschaftliche Vereinigung | 36 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz | 372056 | ||
Datum | 21.11.2006 19:52 MSG-Nr: [ 372056 ] | 11533 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Schreiben kann man viel... und für was habe ich dann eine beschlossene Satzung??? ( natürlich mit einer Gegenstimme ) Angeblich ist diese auch von einem Rechtsanwalt geprüft worden... Geschrieben von Marc Dickey Unabhängig davon was da jetzt steht (und das das geändert gehört) ist die Frage jetzt, was du willst. Willst du nun Miglied sein oder nicht? Wenn es dementsprechende Änderungen in der Satzung gibt und eine Vereinsarbeit nach dieser Satzung von statten geht, habe ich kein Problem mit einer Mitgliedschaft Geschrieben von Marc Dickey durch schlüssiges Verhalten bereits im Vorfeld eine Mitgliedschaft akzeptiert hast oder nicht. Eher nicht, schlieslich habe ich zuerst gegen einen Verein/ Vereinigung gestimmt ( aufgrund der Sachlage) und auch im Anschluss gegen diese Satzung. Meine Meinug bla bla bla... Wer nichts weiss, zweifelt an nichts. | ||||
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