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Jugendfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKameradschaftliche Vereinigung36 Beiträge
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz372053
Datum21.11.2006 19:39      MSG-Nr: [ 372053 ]11488 x gelesen

Geschrieben von Johannes PeterGeschrieben von Peter Schmid
Nochmal: Du bist dieser Vereinigung nicht beigetreten, bist aber, weil du aktives FW-Mitglied bist, quasi per Satzung Zwangsmitglied dieser Vereinigung? Das dürfte rechtlich nicht haltbar sein.


Richtig: Mitglieder sind:
a) alle Angehörigen der aktiven Feuerwehr
b) alle Angehörigen der JF ( haben aber kein Stimmrecht )
c) alle Angehörigen der Altersabteilung
d) sämtliche Personen die aufgrund gesundheitlicher Gründe nichtmehr am aktiven dienst teilnehmen


So steht es geschrieben!


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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