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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKameradschaftliche Vereinigung36 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)372052
Datum21.11.2006 19:36      MSG-Nr: [ 372052 ]11466 x gelesen

Geschrieben von Johannes Peter§ 6 der Satzung:
Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitgliedes
b) durch Ausschluss

d.h. ich kann garnicht austreten?
Du kannst nicht einfach per Vereinssatzung zur Mitgliedschaft verdonnert werden. Insofern ist ein satzungsgemäßes Austreten auch nicht notwendig.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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