Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kameradschaftliche Vereinigung | 36 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 372052 |
Datum | 21.11.2006 19:36 MSG-Nr: [ 372052 ] | 11466 x gelesen |
Geschrieben von Johannes Peter§ 6 der Satzung:
Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitgliedes
b) durch Ausschluss
d.h. ich kann garnicht austreten? Du kannst nicht einfach per Vereinssatzung zur Mitgliedschaft verdonnert werden. Insofern ist ein satzungsgemäßes Austreten auch nicht notwendig.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
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