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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kameradschaftliche Vereinigung | 36 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz | 372051 | ||
Datum | 21.11.2006 19:18 MSG-Nr: [ 372051 ] | 11673 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker Leiste Beim nicht eingetragenen Verein Habs jetzt schriftlich: § 1 Abs. 3. Eine Eintragung in das Vereinsregister ist nicht vorgesehen. Geschrieben von Volker Leiste Daher würde ich sicherheitshalber einen förmlichen Austritt aus diesem Zwangsverein § 6 der Satzung: Die Mitgliedschaft endet a) mit dem Tod des Mitgliedes b) durch Ausschluss d.h. ich kann garnicht austreten? Meine Meinug bla bla bla... Wer nichts weiss, zweifelt an nichts. | ||||
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