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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKameradschaftliche Vereinigung36 Beiträge
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz372051
Datum21.11.2006 19:18      MSG-Nr: [ 372051 ]11673 x gelesen

Geschrieben von Volker LeisteBeim nicht eingetragenen Verein
Habs jetzt schriftlich:
§ 1 Abs. 3. Eine Eintragung in das Vereinsregister ist nicht vorgesehen.
Geschrieben von Volker LeisteDaher würde ich sicherheitshalber einen förmlichen Austritt aus diesem Zwangsverein

§ 6 der Satzung:
Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitgliedes
b) durch Ausschluss

d.h. ich kann garnicht austreten?


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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