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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kameradschaftliche Vereinigung | 36 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz | 372041 | ||
Datum | 21.11.2006 18:47 MSG-Nr: [ 372041 ] | 11507 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Linkenbach Wobei ich die Gründung eines solchen eingetragenen Fördervereins mittlerweile durchaus für Sinnvoll halte. Mir ging es nicht um sinnvoll oder unsinnvoll! Ich bin auch nicht unbedingt abgeneigt gegen neues oder gegen Veränderungen. Die Frage ist blos immer das wie? und wieso? Bei uns gab es 3 interne Führungssitzungen und 2 öffentliche Sitzungen für alle Beteiligten. Die Wehrführung und einer der sich noch darum kümmern wollte waren bei allen 5 Terminen mäßig bis schlecht vorbereitet. Es wurden weder Vor- noch Nachteile aufgeführt, es wurde noch nichteinmal über diese Geschichte mit dem Finanzamt ein offizielles Schreiben vorgelegt, etc. Es wurde immer nur gesagt das die Stadt bzw. das Land das möchte und das es schlieslich in den anderen 3 Ortsbezirken auch so etwas gibt. Und mit so einer Sachlage darf man doch erstmal kritisch dem ganzen gegenüber stehen, oder??? Desweiteren finde ich es eine Frechheit wenn in einer Satzung hinterlegt ist das mind. 5 Tage vor der Versammlung eine Einladung mit Tagesordnung zu ergehen hat, und es werden nur begrenzt Einladungen verteilt. Meine Meinug bla bla bla... Wer nichts weiss, zweifelt an nichts. | ||||
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