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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kameradschaftliche Vereinigung | 36 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz | 371986 | ||
Datum | 21.11.2006 14:29 MSG-Nr: [ 371986 ] | 11588 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid Nochmal: Du bist dieser Vereinigung nicht beigetreten, bist aber, weil du aktives FW-Mitglied bist, quasi per Satzung Zwangsmitglied dieser Vereinigung? Das dürfte rechtlich nicht haltbar sein. Richtig: Mitglieder sind: a) alle Angehörigen der aktiven Feuerwehr b) alle Angehörigen der JF ( haben aber kein Stimmrecht ) c) alle Angehörigen der Altersabteilung d) sämtliche Personen die aufgrund gesundheitlicher Gründe nichtmehr am aktiven dienst teilnehmen Meine Meinug bla bla bla... Wer nichts weiss, zweifelt an nichts. | ||||
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