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Jugendfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKameradschaftliche Vereinigung36 Beiträge
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz371986
Datum21.11.2006 14:29      MSG-Nr: [ 371986 ]11588 x gelesen

Geschrieben von Peter SchmidNochmal: Du bist dieser Vereinigung nicht beigetreten, bist aber, weil du aktives FW-Mitglied bist, quasi per Satzung Zwangsmitglied dieser Vereinigung? Das dürfte rechtlich nicht haltbar sein.

Richtig: Mitglieder sind:
a) alle Angehörigen der aktiven Feuerwehr
b) alle Angehörigen der JF ( haben aber kein Stimmrecht )
c) alle Angehörigen der Altersabteilung
d) sämtliche Personen die aufgrund gesundheitlicher Gründe nichtmehr am aktiven dienst teilnehmen


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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