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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kameradschaftliche Vereinigung | 36 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland Pfalz | 371973 | ||
Datum | 21.11.2006 14:02 MSG-Nr: [ 371973 ] | 11555 x gelesen | ||
Hallo Peter, mal abgesehen vom finanziellen Aspekt ist die Gründung eines solchen Vereins eine durchaus sinnvolle Sache in Bezug auf Haftungsfragen. ( Bsp.: Kind verletzt sich auf einer falsch aufgestelltem und nicht beaufsichtigten hüpfburg an eurem Tag der offenen Tür / Frage Schadensersatz) Falls es so stimmt wie du es schreibst ist es etwas bedauerlich das die Gründung und alles dazugehörige nicht besser geplant wurde. Beim Landesfeuerwehrverband RLP gibts extra Mitarbeiter die bei solchen Vereinsgründungen Beistand und Beratung geben. Eine übergeordnete Stelle gibt es in dem Sinne nicht. Ich würde mit dem gewählten Vorstand über deine Anliegen sprechen. Ist mit Sicherheit der Weg des geringsten Wiederstandes. Bei der gelegenheit könntet IHr die Probleme die du siehst beseitigen. Wie gesagt ist so ein Verein eigentlich nur positiv. Falls du gar nicht zurecht kommst und auf taube Ohren stößt kannst du deine Rechte als Mitglied einklagen. Gruß Sebastian | ||||
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