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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKameradschaftliche Vereinigung36 Beiträge
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz371971
Datum21.11.2006 13:56      MSG-Nr: [ 371971 ]11510 x gelesen

Geschrieben von Marc DickeySofern in der Satzung keine Beschwerdeinstanz vorgesehen ist, bleibt dir noch das zuständige Amtsgericht.
Obwohl , meines Wissens, dies kein eingetragener Verein ist?


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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