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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrvereine: WAR:Fw-Abt. quittiert Dienst nach......... | 15 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 371768 | ||
Datum | 20.11.2006 11:47 MSG-Nr: [ 371768 ] | 5683 x gelesen | ||
Geschrieben von Fabian Kunz Bei uns tritt die FF z.B. beim jährlichen "Gassenfest" quasi als Verein auf, erwirtschaftet Sondervermögen und stellt dieses z.T. der Gemeinde für Anschaffungen zur Verfügung. Pssst. Ich würde mir noch mal genau anschauen, für was das Sondervermögen zur Kameradschaftspflege nach §18a FwG Ba-Wü verwendet werden darf. Beschaffung von Einsatzmittel und Einsatzgerät fallen nicht darunter! Dieses Geld darf im gegensatz zum geld was irgend welche Feuerwehrfördervereine einnehmen (die damit den Brandschutz und andere satzungsgemäße Zwecke erfüllen müssen) nur verkonsumiert (Ausflüge, Feiern, Geschenke zu Jubiläen und Geburtstagen,...) werden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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