Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr quo vadis | 255 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 371603 |
Datum | 19.11.2006 15:20 MSG-Nr: [ 371603 ] | 299771 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Atemschutzgeräteträger
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Ulrich CimolinoWieviele der TSF führen diese mit? = n
In Niedersachsen nach der MindeststärkeVO eigentlich alle.
Selbst wenn die TSF-FW Di Vormittags nur 2 PA Träger beisteuert, sind das eben 2 PA Träger mehr.
Es ist einfach nicht Sinnvoll einen relevanten Teil der FA von der Möglichkeit AGT zu werden auszuschließen.
Wer sagt, dass eine Wehr mit LF8+TLF16/25 oder zwei HLF immer und zu jeder Zeit 8 PA Träger hat?
Gruß
Ingo
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