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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs | 234 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 371567 | ||
Datum | 19.11.2006 12:16 MSG-Nr: [ 371567 ] | 216175 x gelesen | ||
Infos: | ||||
"Als Stadt würde ich es nicht dulden, dass... " ist -jetzt muß ich einmal deutlich werden- völliger Quatsch, dazu rechtlich unhaltbar. In das Eigentumsrecht des Vereines - oder eines sonstigen Trägers - kann die Kommune nicht eingreifen. Die Frage ob für ein Fahrzeug eine Sondersignalanlage bewiligt ist, ist rechtlich unabhängig von der Eigentumsfrage und nur von der Frage abhängig, ob dieses Fahrzeug für eine der definierten Aufgaben eingesetzt wird die im Bedarfsfall SoSi erfordern. Hinzu kommt die Frage - bis hin zur Prüfung - ob der Betreiber des Fahrzeuges mit SoSi-Anlage auch die notwendige fachliche Qualifikation verfügt. Das Thema ist rechtlich so glasklar und spätestens seit den zahlreichen privaten Anbietern im Rettungsdienst. Auch Werk- und Betriebsfeuerwehren haben Sondersignalanlagen und nutzen sie in übereinstimmung mit den rechtlichen Grundlagen. All' diese Nutzer von Fahrzeugen mit SoSi-Anlage haben mit der Kommune nichts zu tun und die Kommune hat da auch nichts hineinzureden, geschweige sich auf eine "Rechtsgrundlage" zu beziehen, wie Du sie dDSoir vorstellst. Nicht Deine Privatmeinung - die in diesem Fall überhaupt nicht fundiert ist - zählt, sondern die juristsichen Fakten. Selbstverständlich kann ein Verein den MTW kaufen, zulassen, betreiben und ein Recht auf die SOSi-Anlage hat er auch, wenn das Fahrzeug entsperchend betrieben wird. | ||||
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