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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
| Thema | JF Altpapipiersammlung war: Feuerwehrvereine: WAR:Fw-Abt. ... | 20 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 371532 | |||
| Datum | 18.11.2006 18:24 MSG-Nr: [ 371532 ] | 7080 x gelesen | |||
Solange der Eigentümer, also dieGemeindeverwaltung damit einverstanden ist und die Nutzung genehmigt, sollte das doch keine Rolle spielen, oder? Damit könnte aber auch jeder andere Verein im Ort (lassen wir mal die Problematik Sondervermögen hier außen vor) mit gleichem Recht verlangen dies auch nutzen zu dürfen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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