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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs | 234 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 371486 | ||
Datum | 18.11.2006 16:22 MSG-Nr: [ 371486 ] | 216089 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Thobias Schürmann MW ... das Ding heißt schon seit Jahrzehnten MTW oder auch MTF - ich verstehe nicht warum du da eine neue Abkürzung gründest. Wenn du den Grund für das "T" suchst: "Transport" Geschrieben von Thobias Schürmann Was man aber zumindest verlangen kann ist dass die Stadt ein paar MW's beschafft, die von den Jugendfeuerwehren genutzt werden können. Zu Jahresbeginn werden dann die Termine festgelegt wann welche JF in eine Ferienfreizeit fährt und wann welche JF an Wettkämpfen teilnimmt. Die Zeiträume müssen natürlich abgestimmt werden zwischen allen JF's des Ortes/ der Stadt. Die z.B. 3 MW's werden bei drei unterschiedlichen FF Wehren (natürlich mit JF) stationiert und können von diesen n atürlich auch genutzt werden, aber nur wenn nicht eine andere FF mit JF diesen beantragt, dann muss er für den entsprechenden Zeitraum abgegeben werden an die Wehr die in Beantragt hat. Damit die Wehr bei der der MW staht nicht schummeln kann bei der Beantragung sollte dies alles z.B. über den Stadtjugendfeuerwehrwart geregelt werden. So dass die Wehren bei denen der MW steht gezwungen sind auch den zeitraum bekannt zugeben wann sie ihn aufjedenfall nutzen wollen/ müssen. So kann es keine Probleme geben wenn eine Wehr den MW nutzen möchte. So sind MW's für die Jugendfeuerwehren vorhanden, es müssen aber nicht soviele MW beschafft werden wie es Jugendgruppen gibt. Natürlich können die MW's auch für Einsatzzwecke genutzt werden, ausser die sind bereits gebucht, da z.B. eine JF für 1 Woche ins Zeltlager fährt. ... klappt aber schon nicht wenn die Jugendfeuerwehren einer Gemeinde auf die Idee kommen gemeinsam (... äh wie war das: pro Gemeinde eine Feuerwehr) in ein Zeltlager oder zu anderen Veranstaltungen zu fahren. ... nun dienen MTWs ja nicht nur für die JF sondern durchaus auch für Fahrten zu (Kreis-) Lehrgängen und anderen dienstlichen Veranstaltungen der Einsatzabteilung. Die Alternative hierzu wären Zahlung von Reisekosten oder Nutzung von Einsatzleit- und Löschfahrzeugen (bedenklich hinsichtlich Einsatzbereitschaft). Somit ist die Verwaltung wohl weniger bei der JF sondern eher beim Wehrführer bzw. für übergreifende Nutzung beim Leiter der Fw (SBI). Geschrieben von Thobias Schürmann Möchte aber eine Wehr unbedingt einen eigenen MW haben so dürfen sie den ja gerne mit gelb Licht ausrüsten! ... und woraus ergibt sich die Berechtigung für Gelblicht ? Gruss Gerhard | ||||
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