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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs234 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW371479
Datum18.11.2006 16:07      MSG-Nr: [ 371479 ]216004 x gelesen
Infos:
  • 16.11.06 Gegendarstellung der ehemaligen Mitglieder der Feuerwehr St. Johann Abteilung Bleichstetten
  • 10.11.06 Eklat - Feuerwehrabteilung Bleichstetten quittiert nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs geschlossen den Dienst

  • Geschrieben von Lüder PottBei uns zB lehnt die Stadt die Beschaffung von MTw insbesondere für die Jugendarbeit ab, da sonst alle in der Jugendarbeit tätigen Orgs MTWs von der Stadt einfordern könnten. Deshalb beschaffen die Feuerwehrvereine die Fahrzeuge und die Stadt gibt einen Zuschuß, allerdings gehen die MTW in den Besitz der Stadt über...

    Naja, ob die Jugendgruppe des THW oder des DRK oder der JUH oder gar die des Turn- und Sportvereines des Ortes ein Recht hat von der Stadt einen MTW einzufordern kann ich mir nicht vorstellen.

    Den Träger der Jugendfeuerwehr ist die Stadt, Träger des Jugendrotkreuz das DRK, des Jugend-THW das THW und vom Sportverein der Sportverein. Also ist dies eine nicht zu glaubende Begründung.

    Aber bei manch einen liest es sich als wolle jede FF mit JF einen eigenen MW der Stadt haben, das dies die Stadt nicht mitmacht kann ich verstehen und ist darüber hinaus auch nicht nötig.

    Was man aber zumindest verlangen kann ist dass die Stadt ein paar MW's beschafft, die von den Jugendfeuerwehren genutzt werden können. Zu Jahresbeginn werden dann die Termine festgelegt wann welche JF in eine Ferienfreizeit fährt und wann welche JF an Wettkämpfen teilnimmt. Die Zeiträume müssen natürlich abgestimmt werden zwischen allen JF's des Ortes/ der Stadt. Die z.B. 3 MW's werden bei drei unterschiedlichen FF Wehren (natürlich mit JF) stationiert und können von diesen n atürlich auch genutzt werden, aber nur wenn nicht eine andere FF mit JF diesen beantragt, dann muss er für den entsprechenden Zeitraum abgegeben werden an die Wehr die in Beantragt hat. Damit die Wehr bei der der MW staht nicht schummeln kann bei der Beantragung sollte dies alles z.B. über den Stadtjugendfeuerwehrwart geregelt werden. So dass die Wehren bei denen der MW steht gezwungen sind auch den zeitraum bekannt zugeben wann sie ihn aufjedenfall nutzen wollen/ müssen. So kann es keine Probleme geben wenn eine Wehr den MW nutzen möchte. So sind MW's für die Jugendfeuerwehren vorhanden, es müssen aber nicht soviele MW beschafft werden wie es Jugendgruppen gibt. Natürlich können die MW's auch für Einsatzzwecke genutzt werden, ausser die sind bereits gebucht, da z.B. eine JF für 1 Woche ins Zeltlager fährt.

    Um jetzt nochmals zu differenzieren, als Stadt würde ich es nicht dulden, dass sich eine Wehr einen eigenen MW beschafft und diesen dann mit SoSi (also Blaulicht und Martinhorn) ausrüstet, ausser das Fahrzeug geht in den besitz der Stadt über, die dann auch die Kosten für Kraftstoff, TÜV, Reperatur, Versicherung etzc. übernimmt. Möchte aber eine Wehr unbedingt einen eigenen MW haben so dürfen sie den ja gerne mit gelb Licht ausrüsten!

    Alles meine eigene persönliche Meinung zum Thema
    MkG
    Thobias



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