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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Fw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs | 234 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 371477 | |||
Datum | 18.11.2006 15:55 MSG-Nr: [ 371477 ] | 216345 x gelesen | |||
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Wenn man nicht wie in BW die Möglichkeit hat, Sondervermögen zu haben, braucht es eigentlich eine rechtliche Konstruktion zusätzliches Geld einnehmen/verwalten/ausgeben zu können... Wobei man sich immer fragen muß, ob man dies denn nun wirklich braucht. Außerdem waren die Feuerwehren in Form eines Vereins zu erst da, erst 1976 oder so wurde die Feuerwehr in Hessen zur Pflichtaufgabe der Kommunen erklärt... Brandschutz war auch schon vorher Pflichtaufgabe, wurde jedoch besagten Vereinen übertragen. Müßte jedoch schon 1971/72 gewesen sein. Dummerweise haben "die Feuerwehren" (bzw. deren Angehörige) vielfach diese juristische Änderung nicht verstanden. Bei uns zB lehnt die Stadt die Beschaffung von MTw insbesondere für die Jugendarbeit ab, da sonst alle in der Jugendarbeit tätigen Orgs MTWs von der Stadt einfordern könnten. Komische Begründung. Im Gegensatz zu den Jugendgruppen anderer Organisationen handelt es sich bei der JF um eine Jugendgruppe der Stadt. Ich bin schon ganz froh, daß wir einen Verein haben, allerdings driftet die Wehr und der Verein nicht auseinander, weil die Führungspsitionen in Personalunion realisiert sind. Werden die Vereinsvorstandsposten getrennt gewählt, jedoch mit den gleichen Leuten besetzt oder handelt es sich um eine dieser fraglichen "kraft-Amtes"-Regelungen? MkG Marc
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