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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feuerwehrvereine: WAR:Fw-Abt. quittiert Dienst nach......... | 15 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 371472 | |||
Datum | 18.11.2006 14:56 MSG-Nr: [ 371472 ] | 5737 x gelesen | |||
Das ist in Ba-Wü auch ohne FW-Verein derzeit ähnlich. Bei uns tritt die FF z.B. beim jährlichen "Gassenfest" quasi als Verein auf, erwirtschaftet Sondervermögen und stellt dieses z.T. der Gemeinde für Anschaffungen zur Verfügung. a) Es bedarf dafür jedoch der entsprechenden gesetzlichen Regelungen b) Bliebt auch dann für die Frage wie die wirtschaftliche Betätigung zu begründen ist (es dient ja in BaWü als "Sondervermögen zu Kameradschaftspflege"). c) Es ist und bleibt Geld der Gemeinde. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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