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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Erfahrungen nach eigenem Unfall im Einsatz oder Übungsdienst | 8 Beiträge | ||
Autor | Rüdi8ger8 K.8, Kappeln a. d. Schlei / SH | 371218 | ||
Datum | 17.11.2006 01:10 MSG-Nr: [ 371218 ] | 5141 x gelesen | ||
Moin Christof. Ist denn begründet wurden warum dieses nicht als Dienstunfall angesehen wurde? Frage Allgemein, müsste, wenn nicht ganz klar ist, ob sich ein Unfall durch Selbstverschuldung oder durch "Unverschuldung" ereignet, der Juristische Spruch, im Zweifel für den Angeklagten in diesem Fall für den Verunfallten gelten? So würde ich es zb. auch beim Kameraden sehen. Wir zb. waren der Meihnung es war nicht selbstverschuldet doch Gegenteiliges konnte wohl auch nicht bewiesen werden. | ||||
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