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RubrikSonstiges zurück
ThemaErsthelfer19 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen371001
Datum15.11.2006 18:51      MSG-Nr: [ 371001 ]5060 x gelesen

Geschrieben von Ralf Freyerhat ein Mitarbeiter das Recht einer offiziellen Benennung als Ersthelfer in einem Betrieb nicht zuzustimmen,

Der Mitarbeiter ist verpflichtet mitzuwirken:
http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgr_a1_a10-2005.pdf Seite 41f

Geschrieben von Ralf FreyerIst ein Ersthelfer verpflichtet, auf diese Mängel hinzuweisen und auf deren Abstellung zu dringen ?

Das ist ein Thema für den in dem Bereich zuständigen Sicherheitsbeauftragten. Dieser muß per Aushang bekannt gemacht werden.

Gruß
Ingo



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