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Thema | Ersthelfer | 19 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 371001 | ||
Datum | 15.11.2006 18:51 MSG-Nr: [ 371001 ] | 5060 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf Freyer hat ein Mitarbeiter das Recht einer offiziellen Benennung als Ersthelfer in einem Betrieb nicht zuzustimmen, Der Mitarbeiter ist verpflichtet mitzuwirken: http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgr_a1_a10-2005.pdf Seite 41f Geschrieben von Ralf Freyer Ist ein Ersthelfer verpflichtet, auf diese Mängel hinzuweisen und auf deren Abstellung zu dringen ? Das ist ein Thema für den in dem Bereich zuständigen Sicherheitsbeauftragten. Dieser muß per Aushang bekannt gemacht werden. Gruß Ingo | ||||
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