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Rettungsdienst
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr quo vadis255 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar371000
Datum15.11.2006 18:26      MSG-Nr: [ 371000 ]299960 x gelesen

Geschrieben von Ingo zum FeldeWo ist eigentlich das Problem? Im RD geht das ja auch das die FSJler den RS machen

meine Rede

und dann lässt sich bequem noch ein Praktikum bei einbauen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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