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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8H., Lieblingshof / M-V | 370998 | ||
Datum | 15.11.2006 18:20 MSG-Nr: [ 370998 ] | 44892 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sascha Joerchel aus Rechtgründen der vollständigen Reinigung das Mittel Bioversal zur endgültigen Reinigung der Fahrbahn beschafft. Bleibt nur die Frage, wie die vollständige Reinigung der Straße erfolgt?? Wird die Reinigungslösung aufgetragen, eingearbeitet und wieder aufgenommen(z.B. mit ÖBM) oder erfolgt nach dem Auftragen lediglich ein "Abspülen" mit Wasser?? Bei letzt genannter Methode gelangt die sogenannte Emulsion (wässrige Lösung aus Reinigungstensid und gebundenem Öl) ungehindert in die Umwelt. Ölhaltige Reinigungslösungen sind ?besonders überwachungsbedürftige Abfälle? und dürfen auf gar keinen Fall in die Kanalisation bzw. ins Erdreich gespült werden. Nach § 324 und § 324a StGB sind Gewässer- und Bodenverunreinigungen Straftaten gegen die Umwelt, die mit Haft- bzw. Geldstrafen geahndet werden. Geschrieben von Sascha Joerchel Die Rutschigkeit der ÖS ist jedoch nach Behandlung mit dem Mittel vorbei und die enthaltenen Essenzen sollen den biologischen Abbau des Öls in Kläranlagen möglich machen. Reinigungstenside (wie z.B. Bioversal) bewirken u.a. eines, dass Öle temporär oder langanhaltend an einer wässrigen Lösung gebunden werden. Diese Emulsionen müssen direkt einer Kläranlage zugeführt werden, da für den Abbau von fein verteiltem Öl eine intensiv belüftete Kläranlage notwendig ist und nicht der Straßengraben. weiterhin maximale Erfolge...... | ||||
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