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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr quo vadis255 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar370994
Datum15.11.2006 18:03      MSG-Nr: [ 370994 ]300314 x gelesen

FSJler / ZIVIS im Rettungsdienst machen auch nur 520h Ausbildung zum RS
und in der Zeit kann man auch Feuerwehrleute machen...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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