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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr quo vadis255 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg370743
Datum14.11.2006 17:54      MSG-Nr: [ 370743 ]301127 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Volker Leiste

Im Bayer. Feuerwehrgesetz ist es so geregelt, dass Du auch am Ort Deines Arbeitsplatzes Einsätze mitfahren kannst.

Auch das FwG von BaWü verbietet nicht den Dienst in zwei Feuerwehren. Und zunehmend wird dies von FW-Angehörigen praktiziert.

Wer eine Feuerwehrausbildung hat kann sowohl in A-Dorf wie in B-Dorf einen Feuerwehreinsatz fahren. Für zwei Mal kompletten Übungsdienst fehlt beim besten Willen die Zeit. Es ist jedoch sinnvoll einige Übungen zusammen mit der harten Kernmannschaft am Zweitort zu besuchen, damit man sich wechselseitig kennenlernt.

An zwei Übungs- und Ausbildungsdiensten regulär teilzunehmen ist schwer unter einen Hut zu bringen, aber einige Übungs-Ausbildungsveranstaltungen in der Zweiwehr zu absolvieren ist, das zeigt die Erfahrung, schon ratsam und sinnvoll. Wem das zuviel ist sollte dann wirklich nur in einer Wehr ordentlich Dienst tun.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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