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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr quo vadis | 255 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen | 370729 | ||
Datum | 14.11.2006 16:38 MSG-Nr: [ 370729 ] | 301463 x gelesen | ||
Hallo Volker, Geschrieben von Volker Leiste Es gibt Fälle in denen Blockierer - wohl mit böser Absicht - fordern, man müsse auch dort den regulären Übungsbetrieb mitmachen. Das ist in dieser Form reiner Blödsinn - wird keineswegs vom Gesetz gefordert. Zunächst mal empfinde ich es als sehr positiv, dass der Dienst in zwei Feuerwehren in Bayern überhaupt gesetzlich geregelt ist. Aus Niedersachsen kenne ich soetwas nicht. Abgesehen davon, wird das aber auch hier manchmal (viel zu selten) so gemacht. Und da finde ich es absolut notwendig, dass auch in beiden Wehren geübt wird (über den Umfang kann man sicherlich streiten). Geschrieben von Volker Leiste Wer eine Feuerwehrausbildung hat kann sowohl in A-Dorf wie in B-Dorf einen Feuerwehreinsatz fahren. Erstens ist Feuerwehrausbildung nicht gleich Feuerwehrausbildung (Stichwort: Standortausbildung) und zweitens hast Du in Deinem Eröffnungs-Post selbst gesagt, dass die "Normen-Untreue" bei den Fahrzeugen die Arbeit mit dem Gerät nicht erleichtert. Außerdem erwarte ich von meinen Zugführern und insbesondere von meinen Gruppenführern, dass sie das Personal kennen, mit dem sie arbeiten. Jeder hat seine besonderen Fähigkeiten und auch seine ureigenen Defizite. Das zeichnet die freiwilligen Feuerwehren aus, das ist unsere Stärke, manchmal aber auch unsere Schwäche. Deshalb ist das Kennenlernen das A und O bei jeder FF! Gruß, Christian Meine ganz private Meinung! | ||||
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