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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr quo vadis255 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern370714
Datum14.11.2006 15:14      MSG-Nr: [ 370714 ]301837 x gelesen

Im Bayer. Feuerwehrgesetz ist es so geregelt, dass Du auch am Ort Deines Arbeitsplatzes Einsätze mitfahren kannst.

Da bedeutet, Du hast in zwei Gerätehäusern / Wachen einen Spind mit Einsatzkleidung und eventuell auch zwei FME.

Ein "Problem" zeichnet sich bei einigen unflexiblen Kameraden der "Zweitwehr" ab. Es gibt Fälle in denen Blockierer - wohl mit böser Absicht - fordern, man müsse auch dort den regulären Übungsbetrieb mitmachen. Das ist in dieser Form reiner Blödsinn - wird keineswegs vom Gesetz gefordert.

Wer eine Feuerwehrausbildung hat kann sowohl in A-Dorf wie in B-Dorf einen Feuerwehreinsatz fahren. Für zwei Mal kompletten Übungsdienst fehlt beim besten Willen die Zeit. Es ist jedoch sinnvoll einige Übungen zusammen mit der harten Kernmannschaft am Zweitort zu besuchen, damit man sich wechselseitig kennenlernt.



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