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Thema | Unfall auf Einsatzfahrt (NEF): nur mit Blaulicht, 80km, kein Sicherheitsgurt => Fahrer tot | 33 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Berlin / Berlin | 370687 | ||
Datum | 14.11.2006 13:40 MSG-Nr: [ 370687 ] | 14673 x gelesen | ||
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Hallo zusammen! Wenn wir mal kurz die Sonder- und Wegerechte des unfallbeteiligten NAW ausklammern und uns nur auf den Unfallhergang konzentrieren, werden wir feststellen, dass die Pkw-Fahrerin die Hauptunfallursache gesetzt hat. Der Unfall wurde ja nicht verursacht, weil der NAW mit überhöter Geschwindigkeit gefahren ist, sondern, weil die Pkw-Fahrerin ihrer besonderen Sorgfaltspflicht beim Einfahren in den Fließverkehr nicht nachgekommen ist. Der § 8 StVO legt hier fest, dass nur vom Fahrbahnrand in den Verkehr einfahren werden darf, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, der Kraftfahrer hat sich einweisen zu lassen, wenn dies erforderlich ist. Ein derartiger Unfall hätte auch mit jedem anderen Fahrzeug passieren können. Leider ist nichts über die örtlichen Gegebenheiten bekannt, allerdings ist es durchaus realistisch, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch von anderen Fahrzeugführern überschritten wird. Von daher ist es m. E. unerheblich, ob es sich um ein Einsatzfahrzeug gehandelt hat oder nicht. Aber egal, ob man mit dem Urteil einverstanden ist oder nicht, es macht den verstorbenen Kollegen nicht wieder lebendig, den Schaden nicht ungeschehen und die Unfallverursacherin wird lange Zeit brauchen den Unfall und ihren Teil der Schuld zu verarbeiten. Gruß aus der Hauptstadt. | ||||
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