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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen370678
Datum14.11.2006 12:52      MSG-Nr: [ 370678 ]45050 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Hoffen wir dass es zu einer EINDEUTIGEN Klärung führt.

    Andererseits:
    Unter bestimmten Voraussetzungen sind solche Pannen vermeidbar.
    1. Sollte die Leitstelle versuchen die Straßenmeisterei oder einen gewerblichen
    Straßenreiniger zu erreichen. Ist das nicht möglich, Muss die Feuerwehr halt was
    machen.
    2. Wenn die Ölspur versorgt ist, soll eine Polizeistreife die Sache abnehmen,
    dann haben die schlimmstenfalls die Verantwortung. Wobei sie bei einer
    Gefährdungssituation ohnehin vorort sein sollten SOLLTEN :-/.

    Ich bin aber echt gespannt was das wird.


    Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

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