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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 370674 | |||
Datum | 14.11.2006 12:24 MSG-Nr: [ 370674 ] | 44889 x gelesen | |||
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Nö, am sinnvollsten ist es, es von dem machen zu lassen der es Fach- und Sachgerecht kann. Dies ist in diesem Fall wohl der Unternehmer der die geeigneten Geräte, auch für eine Nassreinigung der Straße, hat. Genau das meinte ich mit klaren Fronten. Also den machen lassen, unsere Leute können wieder öfters durchschlafen. Grundsätzliche Zustimmung! Solange es jedoch noch Wehren (oder einzelne FA) gibt, die das (aus welchen Günden auch immer) gern machen, wir man leider auch anderenort immer wieder versuchen die Fw mit in Boot zu holen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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