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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 370648 | ||
Datum | 14.11.2006 11:28 MSG-Nr: [ 370648 ] | 45070 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Tönnemann Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr § 315 b StGB Wobei der subjektive Tatbestand des Vorsatzes ( Mit Wissen und Wollen ) im Bereich des WOLLENS mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt sein dürfte. Für mich einfach eine Frage des schnöden Mammons! Da hat ein Unternehmer Angst, dass ihm Kohle flöten geht. Dürfte in anderen Bereichen ( Stechinsekteneinsätze, Baumfällarbeiten, Türöffnungen u.s.w. ) auch zu erwarten sein. Kann mich ja in die Lage des Unternehmers versetzten. Der Weg ist m. E. jedoch verwerflich!! horrido Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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