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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern370615
Datum14.11.2006 08:34      MSG-Nr: [ 370615 ]45123 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Geschrieben von Sven TönnemannDie Frage, wie jetzt die Einsatzkräfte sich konkret in Zukunft verhalten sollen, wird nicht beantwortet. Mal sehen, wann die nächste Strafanzeige kommt.

    Kann mir mal jemand erklären, welche Tatbestände einer Strafvorschrift dadurch berührt werden - oder hab ich´s einfach überlesen? Auf was stützt sich die Anzeige?

    Gruß
    Frank



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