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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 370576 | ||
Datum | 13.11.2006 22:09 MSG-Nr: [ 370576 ] | 44954 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Geschrieben von Karsten Wallath sie darf weder den Verkehr regeln noch die Straße wieder freigeben. (Berichtigt mich, falls ich falsch liege) Natürlich darf eine Feuerwehr eine Straße wieder frei geben. Wenn frei geben im Sinne von eine selbst eingerichtete Sperrung aufheben bedeutet. Sprich wenn ich die Straße sperre um meinen RW mit Winde zum Einsatz zu bringen, dann kann ich natürlich anschließend wenn diese Tätigkeit beendet ist die Straße auch wieder frei geben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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