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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg370576
Datum13.11.2006 22:09      MSG-Nr: [ 370576 ]44954 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Karsten Wallathsie darf weder den Verkehr regeln noch die Straße wieder freigeben. (Berichtigt mich, falls ich falsch liege)

    Natürlich darf eine Feuerwehr eine Straße wieder frei geben. Wenn frei geben im Sinne von eine selbst eingerichtete Sperrung aufheben bedeutet.
    Sprich wenn ich die Straße sperre um meinen RW mit Winde zum Einsatz zu bringen, dann kann ich natürlich anschließend wenn diese Tätigkeit beendet ist die Straße auch wieder frei geben.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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