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Polizei
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg370568
Datum13.11.2006 21:33      MSG-Nr: [ 370568 ]45195 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Florian BeschIMHO besteht dort im Falle eines Unfalles die Möglichkeit das das Gericht der Meinung ist
    "Die Feuerwehr durfte die Unfallstelle nicht an die Pol abgeben, da die Gefahr nicht ordnungsgemäß behoben war"


    Die Einsatzstelle gehört von Anfang an dem Straßenbaulastträger oder in Eilzuständigkeit der Polizei. Wir werden nur im Rahmen der Amtshilfe tätig. Für die Freigabe ist dann weiterhin die zuständige Stelle verantwortlich ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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