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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 370568 | ||
Datum | 13.11.2006 21:33 MSG-Nr: [ 370568 ] | 45195 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Besch IMHO besteht dort im Falle eines Unfalles die Möglichkeit das das Gericht der Meinung ist Die Einsatzstelle gehört von Anfang an dem Straßenbaulastträger oder in Eilzuständigkeit der Polizei. Wir werden nur im Rahmen der Amtshilfe tätig. Für die Freigabe ist dann weiterhin die zuständige Stelle verantwortlich ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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