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Katastrophenschutz
Zivilschutz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs234 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg370239
Datum11.11.2006 22:17      MSG-Nr: [ 370239 ]216326 x gelesen
Infos:
  • 16.11.06 Gegendarstellung der ehemaligen Mitglieder der Feuerwehr St. Johann Abteilung Bleichstetten
  • 10.11.06 Eklat - Feuerwehrabteilung Bleichstetten quittiert nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs geschlossen den Dienst

  • Geschrieben von Alexander FinkeUnd wieder was dazu gelernt...ich hab gedacht, dass jede Feuerwehreinheit im Katastrophenfall heran gezogen werden kann...

    Du mußt (freidensmäßigen) KatS und (V-Fallmäßigen) ZS trennen.

    Um das System zu verstehen sollten auch alle Freigestellen wissen, daß sie weiterhin wehrpflichtig bleiben und sie nur von der Pflicht Grunfwehrdienst zu leisten freigestellt sind.
    Ist ihre Freistellung abgelaufen und sollte der V-Fall eintreten werden sie eingezogen wie alle anderen Wehrpflichtigen auch. Denn die STAN-Stärken der ZS-Züge sind ja mit den jeweils aktuell freigestellten Helfern erreicht.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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