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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs | 234 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 370239 | ||
Datum | 11.11.2006 22:17 MSG-Nr: [ 370239 ] | 216326 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander Finke Und wieder was dazu gelernt...ich hab gedacht, dass jede Feuerwehreinheit im Katastrophenfall heran gezogen werden kann... Du mußt (freidensmäßigen) KatS und (V-Fallmäßigen) ZS trennen. Um das System zu verstehen sollten auch alle Freigestellen wissen, daß sie weiterhin wehrpflichtig bleiben und sie nur von der Pflicht Grunfwehrdienst zu leisten freigestellt sind. Ist ihre Freistellung abgelaufen und sollte der V-Fall eintreten werden sie eingezogen wie alle anderen Wehrpflichtigen auch. Denn die STAN-Stärken der ZS-Züge sind ja mit den jeweils aktuell freigestellten Helfern erreicht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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