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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs234 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg370032
Datum10.11.2006 11:50      MSG-Nr: [ 370032 ]217802 x gelesen
Infos:
  • 16.11.06 Gegendarstellung der ehemaligen Mitglieder der Feuerwehr St. Johann Abteilung Bleichstetten
  • 10.11.06 Eklat - Feuerwehrabteilung Bleichstetten quittiert nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs geschlossen den Dienst

  • Hi,

    Geschrieben von Sebastian Krupp

    (der Zeitungsartikel spricht von Feuerwehrhauptausschuss)?

    Ich gehe hier (spekulativ) vom "Gesamtfeuerwehrausschuss" im Gegensatz zun den "Abteilungsausschüssen" der einzelnen Abteilungen aus. Der (Gesamt)-Feuerwehrausschuss kann ja durchaus nach Beratung sein Votum -samt Minderheitenentscheidung- für oder gegen ein bestimmtes FW-Fahrzeug im Protokoll vermerken und diese Entscheidung dem Bürgermeister bzw. Gemeinderat kund tun. Was diese damm mit diesem Votum machen ist dann ihre Sache die sie auch vertreten müssen.

    Wenns aber kein Feuerwehrausschuss nach FwG ist, sondern ein Ausschuss nach der GemO

    Hier sind i.d.R. in BaWü Unter-Ausschüsse des Gemeinderats, wie z.B. der "technische Ausschuss" oder "Verwaltungsausschuss" u.ä. Ausschüsse, gemeint.

    MkG

    Bernhard

    MkG


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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