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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs234 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg370025
Datum10.11.2006 11:30      MSG-Nr: [ 370025 ]218041 x gelesen
Infos:
  • 16.11.06 Gegendarstellung der ehemaligen Mitglieder der Feuerwehr St. Johann Abteilung Bleichstetten
  • 10.11.06 Eklat - Feuerwehrabteilung Bleichstetten quittiert nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs geschlossen den Dienst

  • Hi,

    Geschrieben von Sebastian Krupp

    Der Feuerwehrausschuss hat gegen das Fahrzeug entschieden.


    Interessanterweise hat der Feuerwehrausschuss in BaWü gem. § 18 FwG (außer bei Neuaufnahmen zur Gemeindefeuerwehr) überhaupt nichts zu entscheiden. Er hat den Kommandanten zu beraten und zu unterstützen und ist vor allgemeinen örtlichen Regelungen, die die Gemeindefeuerwehr berühren, zu hören. Nichts mehr und weniger.

    MkG

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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