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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs | 234 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 370025 | ||
Datum | 10.11.2006 11:30 MSG-Nr: [ 370025 ] | 218041 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Sebastian Krupp Der Feuerwehrausschuss hat gegen das Fahrzeug entschieden. Interessanterweise hat der Feuerwehrausschuss in BaWü gem. § 18 FwG (außer bei Neuaufnahmen zur Gemeindefeuerwehr) überhaupt nichts zu entscheiden. Er hat den Kommandanten zu beraten und zu unterstützen und ist vor allgemeinen örtlichen Regelungen, die die Gemeindefeuerwehr berühren, zu hören. Nichts mehr und weniger. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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