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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Fw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs | 234 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 370016 | |||
Datum | 10.11.2006 11:08 MSG-Nr: [ 370016 ] | 217813 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Gibt es eigentlich auch die Möglichkeit mehrere Feuerwehren zusammenzulegen aber trotzdem die Vereine seperat zu erhalten? Da die Vereine nichts mit der öffentlichen Feuerwehr zu tun haben, können die tun was die wollen. Jeder kann so viele Vereine Gründen wie er will (und weitere Mitstreiter findet) Problematisch könte es werden wenn man aber z.B. dem Vereinsvorsitzenden eine Büro in einem Gerätehaus eingeräumt hat (so etwas gibt es wohl...) und dann auf einmal noch weitere Vereinsvorsitzende das gleiche Recht eingeräumt haben wollen. MkG MArc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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