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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs234 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen370015
Datum10.11.2006 11:06      MSG-Nr: [ 370015 ]217850 x gelesen
Infos:
  • 16.11.06 Gegendarstellung der ehemaligen Mitglieder der Feuerwehr St. Johann Abteilung Bleichstetten
  • 10.11.06 Eklat - Feuerwehrabteilung Bleichstetten quittiert nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs geschlossen den Dienst

  • müsste man - wie immer in solchen Fragen - mehr zu wissen, um das einordnen zu können:
    - Größe der Stadt
    - Größe der Ortsteile, Risiken, Entfernungen voneinander
    - Stärken und Ausstattung der jeweiligen Standorte, Entfernungen untereinander (ggf. geographische/verkehrstechnische Trennungen), Entfernungen von Nachbargemeinden/Standorten


    Macht man sich die Mühe (sofern man denn auch die Zeit dafür hat) und schaut sich mal das im Netz zu erhaltende Material über die Gemeinde an (Einwohnerdaten, Stistiken, Karten, ...), kommt man zu dem Schluß, daß dort eine Strukturbereinigung bei den Feuerwehrstandorten durchaus Sinn machen würde. Auch sieht es danach aus als könnte in diesem Rahmen eine quantitative Verringerung des Fahrzeugbestandes angebracht sein. Über die qualititavien Umfang der Ausstattung möchte ich eigentlich keine Spekulationen anstellenm, gehe aber dennoch aus, daß dort keine Aufstockung notwendig sein dürfte.

    Die Idee der Gemeinde es nur zwei Standorte zu unterhalten erachte ich als problematisch, bei einer Dislozierung der Feuerwehr auf drei Standorte, sehe ich dagegen die Hilfsfristen nicht als Problem an.

    Eins ist jedoch klar: Ohne eine "vor-Ort-Besichtigung", genaue Daten sowie auch ggf. Fahrversuche läßt sich da nichts genaues sagen.

    MkG
    Marc



    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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