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Feuerwehrgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs234 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio370005
Datum10.11.2006 10:34      MSG-Nr: [ 370005 ]217386 x gelesen
Infos:
  • 16.11.06 Gegendarstellung der ehemaligen Mitglieder der Feuerwehr St. Johann Abteilung Bleichstetten
  • 10.11.06 Eklat - Feuerwehrabteilung Bleichstetten quittiert nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs geschlossen den Dienst

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Florian BeschWarum nicht ? *neugierig frag*

    Weil die Entlassung bzw. der Ausschluß resp. die Beendingung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes in den §§ 12, 13 FwG BaWü geregelt sind und das FwG BaWü ein "mal eben Austreten" nicht kennt.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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    Fw-Abt. quittiert Dienst nach Ablehnung des Wunschfahrzeugs - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt