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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht........... | 30 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 369682 | ||
Datum | 08.11.2006 22:37 MSG-Nr: [ 369682 ] | 13022 x gelesen | ||
Moin Ich habs nun nicht nachgelesen, du hattest ja geschrieben die Pflicht sei in der StVO verankert. Wenn man vor dem Losfahren tatsächlich jedes Beladungsteil im LF auf korrekten Sitz prüfen wollte, wäre das sicher suboptimal, also könnte man evtl. konstruieren, dass das Nichtüberprüfen für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich ist? Gerade wenn man die Kontrolle dann bei Schichtwechsel (BF/HA) oder zumindest regelmäßig (FF) durchführt und nach der Rückkehr nachschaut ob noch alles an seinem Platz ist, sollte das doch reichen? Bis hierhin nur GMV, aber ich denke, irgendwer wird dir auch noch eine juristische Bewertung zuteil werden lassen. Gruß in die Nachbarschaft, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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