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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht........... | 30 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369600 | ||
Datum | 08.11.2006 19:15 MSG-Nr: [ 369600 ] | 13140 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcus Link Laut StVO ist der Fahrer eines Fahrzeuges dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand ist. Wenn nun z.B. ein Bauteil oder Beladung vom Fahrzeug herunter fällt und eine, Person geschädigt wird, ist der Fahrer ohne wenn und Dazu passend: Wir hatten Anfang 2002 hier einen schweren Unfall (Bericht auf der Homepage einer Nachbarwehr), ausgelöst durch einen Reifen, der sich von einem Anhänger gelöst hatte. Letzte Woche wurde das Urteil gegen die Fahrzeughalter und den Fahrer gesprochen. Link zum Zeitungsbericht anlässlich des Urteils: Reifen löst tödliche Kettenreaktion aus Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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