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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaErster 'Erfolg' durch Forderung eines Führungszeugnisses24 Beiträge
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW369523
Datum08.11.2006 13:47      MSG-Nr: [ 369523 ]8598 x gelesen

Hallo!

Gilt die Feuerwehr als Behörde, die ein "Führungszeugnis" nach § 30 Abs 5 BZRG erhalten kann, das ja etwas mehr enthält, wie ein normales Führungszeugnis, oder bekommt oder kann die Feuerwehr nur ein "normales" Führungszeugnis erhalten?

Gruß Stephan



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