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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaErster 'Erfolg' durch Forderung eines Führungszeugnisses24 Beiträge
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW369520
Datum08.11.2006 13:36      MSG-Nr: [ 369520 ]8641 x gelesen

Hallo!

Die Kosten sind von der Gemeinde zu tragen:

Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr § 1 Aufnahme in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr
[...]
(3) Zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung kann die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens verlangen. Sie oder er kann auch die Vorlage eines Führungszeugnisses gem. § 30 BZRG verlangen. Die Kosten zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung und des Führungszeugnisses gem. § 30 BZRG sind von der Gemeinde zu tragen.
[...]


Ich hoffe, das stillt deinen Wissensdurst.

Gruß Stephan



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