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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erster 'Erfolg' durch Forderung eines Führungszeugnisses | 24 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 369502 | ||
Datum | 08.11.2006 10:50 MSG-Nr: [ 369502 ] | 8635 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Katja Midunsky außer dass er auf die Forderung nach dem Führungszeugnis äußerte, "Dann bin ich raus". Muss ja nichts bedeuten. Evtl. ging ihm diese Forderung zu weit. Was sagt denn ein Führungszeugnis aus? Nicht besonders viel. Ich könnte Dir mein Führungszeugnis ohne Bedenken vorlegen obwohl ich wegen einer Trunkeheitsfahrt 1997 vorbestraft bin. Das Führungszeugnis ist so sauber als wäre ich gerade geboren. Obwohl diese Tat noch in meiner Führerscheinakte sowie im Führungszeugnis 2 eingetragen ist (10 Jahre + 5 Jahre Ablaufhemmung). Wie lange sind denn die Straftaten allgemein relevant für das allgemeine Führungszeugnis? Das ist zwar eine Möglichkeit bestimmte Bewerber gleich von vorneherein auszuschließen, aber es grenzt auch Bewerber aus, die nur einmal einen Ausrutscher hatten. Wie war das mit der Rehabilitation und Wiedereingliederung ehemaliger Straftäter? Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | ||||
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