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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erster 'Erfolg' durch Forderung eines Führungszeugnisses | 24 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 369497 | ||
Datum | 08.11.2006 10:44 MSG-Nr: [ 369497 ] | 8687 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Bernhard Deimann Zumindest "Hier" (letzter Absatz) steht, dass es für den (jugendlichen) Bewerber kostenlos zu erhalten sei. Nur dass diese Anforderung für die JF wirklich Unsinn ist, da Eintragungen aus dem Erziehungsregister nicht offenbart werden und ein Schuldspruch nach § 27 JGG, der zwar im Zentralregister eingetragen ist, wiederum nicht im Führungszeugnis enthalten ist. In Köln werden die Kosten für das Führungszeugnis meines Wissens nach von der FW erstattet. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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