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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Abwahl /Absetzen der Kommandanten | 17 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY) | 369391 | ||
| Datum | 07.11.2006 12:41 MSG-Nr: [ 369391 ] | 14378 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Böhm Hat einen Mannschaft einer Freiwilligen Feuerwehr in Bayern die Möglichkeit ihre Kommandanten vor Ablauf der Wahlperiode abzuwählen/abzusetzen? Ich denke mal eher nein. Möglich wäre höchstens noch der Umweg über eine Rücknahme (Art. 48 BayVwVfG, 49 Abs. 2 Nr. 3 BavVwVfG) des Verwaltungsaktes der Bestätigung (Art. 8 Abs. 3 bis 5 BayFwG) durch die Gemeinde. Dazu bedarf es dann aber entsprechender Versagungsgründe (ich würde sagen mindestens nachweislich eklatant fachlich, gesundheitlich und/oder persönlich ungeeignet). Vgl. hierzu Merkblatt des Landratsamtes Weilheim-Schongau Ich denke aber, dass eine derartige Rücknahme wohl eher nicht oder unter ganz strengen Voraussetzungen in Betracht kommt. Wenn es dazu kommen sollte, wird es Neuwahlen geben. Im Grunde geht das in die Richtung, wie es die anderen z.T. schon hier geschrieben haben. Gruss Thomas Alles meine persönliche Meinung! | ||||
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