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Thema | Soviel zum Thema Öffentlichkeitsarbeit!!! | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369263 | |||
Datum | 06.11.2006 12:43 MSG-Nr: [ 369263 ] | 8569 x gelesen | |||
Die Frage wieso der Anhänger Bierwerbung trägt stellt sich mir nicht. Es ist nunmal so, daß die meisten gewerblichen Getränke(kühl)anhänger mit solcher Werbung beschriftet sind. Die einzige Frage, die man meines Erachtens stellen könnte, ist welchem Zweck dieser Anähnger im besagten Fall dienen soll. Neben dienstlichen Gründen gibt es da doch die ein oder oder anderen nichtdienstliche Angelegenheit die mir da einfallen könnte. Sollte sich ein nichtdienstlicher Zweck herausstellen, so tut sich natürlich die Frage auf wieso ein Dienstfahrzeug beteiligt ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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