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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaBildungsurlaub bald neu geregelt...14 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW369128
Datum05.11.2006 16:20      MSG-Nr: [ 369128 ]6318 x gelesen

Geschrieben von Thomas MischkerGeschrieben von Christian FischerKeine unserer Ausbildungen nach FwDV 2 machen wir zum Privatvergügen, sondern dafür um es der Gemeinde zu ermöglichen ihre gesetzliche Pflichtaufgabe, die Sicherstellung des Brandschutzes, durch ehrenamtliche (und damit verdammt günstige) Kräfte erfüllen zu können.Richtig. Aber solange es noch günstiger geht, siehe oben...


gehts aber heute schon nicht mehr, ich hab erst die letzten Tage wieder eine "lustige" Fahrzeugplanung (und der Verfasser hat sich ehrlich dabei noch Mühe gegeben!) aus dem Bundesland mit den noch lustigeren TRs gelesen, deren - auf meine Nachfrage - Verknüpfung zu den dort aktiven FA-Angehörigen (insgesamt, PA-Träger, Tagesalarmsicher) normalerweise zur sofortigen Auflösung von mind 50 % der Standorte führen müsste...
Und: Ich glaub nicht, dass das ein Einzelfall ist.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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