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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Beurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit | 35 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 369075 | ||
| Datum | 05.11.2006 01:14 MSG-Nr: [ 369075 ] | 13049 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Stenzel das ist schon klar, aber 1 Woche hindert mich nicht daran Abitur zu schreiben^^ Das ist sicherlich den meisten hier klar - die Fragen beziehen sich wohl eher darauf, ob Du nicht denkst das es sinnvoller sei, die Schule zu bevorzugen bevor man etwas "auf Biegen und brechen" mit §§ durchbringt... Grund der Hinterfragung ist sicherlich die ein oder andere Diskussion auf ähnlichem Hintergund, wie er jetzt hier bei Dir der Fall ist. Da bezog es sich auf "darf ich in der Schule anhauen, wenn der Melder geht..:" o.ä.. Und die gab es eben nicht nur 1x... Auch hierbei war einschlägig die Meinung, Schule & Ausbildung geht vor - ganz sicher nicht böse, eher realistisch gemeint. Leider kann ich Dir zu Deiner Frage jedoch keine Antwort geben, ich hoffe aber, das Du durch die Erklärungsversuche den ein oder anderen Beitrag, der an Deine "Vernunft" appelieren will, nicht falsch auffasst. Keiner will Dich sicherlich von Deinem Weg abringen, stellt sich uns nur die Frage, ob es korrekt ist, für so etwas die Schule (übertrieben gesehen) zu vernachlässigen... Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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