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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bildungsurlaub bald neu geregelt... | 14 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 369021 | ||
Datum | 04.11.2006 17:54 MSG-Nr: [ 369021 ] | 6271 x gelesen | ||
Moin, ich habe offenbar Glück, da sich die Frage nach Lohnkostenerstattung in Hamburg (noch?) nicht stellt. Geschrieben von Ingo zum Felde O.K. kann man machen, wenn: Nein,kann man nicht machen, da auch die ehrenamtlichen Mandatsträger ihren Berufen nachgehen können und (Spekulationsmodus an) höchstens ne Stunde Gleitzeit nehmen müssen, um an einer Ratssitzung teilnehmen zu können(aus). Jedenfalls sind diese Leute keine zwei Wochen ehrentamtlich und unentgeldlich unterwegs. Geschrieben von Ingo zum Felde * es genügend Lehrgangsplätze am Wochenende gibt Oder Abendlehrgänge. Allerdings stellt sich so eine Frage wohl einerseits nicht in Flächenländern und andererseits nicht für längere Lehrgänge. Aber wahrscheinlich war es auch eher zynisch von Dir gemeint. Geschrieben von Ingo zum Felde Ansonsten ist die Qualifizierung der Feuerwehrangehörigen ureigenste Aufgabe der Gemeinde und nicht des Arbeitgebers. 100% Zustimmung! Allerdings neigen insbesondere im ländlichen Bereich die Gemeindevertreter gerne dazu, sich des teilweisen vielleicht übertriebenen Idealismus von Feuerwehrleuten zu bedienen. Dies beschränkt sich nicht nur auf die geschilderte Verweigerung der zustehenden Verdienstausfallsentschädigung sondern auch auf die Arbeitskraft der "nützlichen Idioten von der Feuerwehr". Ich habe da schon eine Menge drolliger Ideen von Seiten der Verantwortlichen der Gemeinde erlebt. Natürlich sind diese aber keine Mitglieder der Feuerwehr. (Wohlgemerkt rede ich nicht von Hamburg sondern meiner ursprünglichen Wehr in Nds.) | ||||
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