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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaBildungsurlaub bald neu geregelt...14 Beiträge
AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz369013
Datum04.11.2006 17:19      MSG-Nr: [ 369013 ]6267 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerMoment. Wer braucht die Ausbildung? Ich nicht. Sondern der Träger des Brandschutzes, also die Gemeinde. Einfache Folge: Kein Geld --> keine ausgebildeten Kräfte --> keine einsatzbereite Feuerwehr --> Meldung an die Aufsichtsbehörde.Solange man noch Leute findet die sich Urlaub nehmen oder welche die freigestellt werden können, ist man ja einsatzbereit.


Geschrieben von Christian FischerKeine unserer Ausbildungen nach FwDV 2 machen wir zum Privatvergügen, sondern dafür um es der Gemeinde zu ermöglichen ihre gesetzliche Pflichtaufgabe, die Sicherstellung des Brandschutzes, durch ehrenamtliche (und damit verdammt günstige) Kräfte erfüllen zu können.Richtig. Aber solange es noch günstiger geht, siehe oben...

Gruß
Thomas



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