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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bildungsurlaub bald neu geregelt... | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 369010 | ||
Datum | 04.11.2006 17:08 MSG-Nr: [ 369010 ] | 6277 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Mischker Mancherorts ist man ja schon so weit und sagt seitens der (Verbands)Gemeinde: "Lohnausfallkosten werden generell nicht gewährt". Begründung:"Kein Geld." Moment. Wer braucht die Ausbildung? Ich nicht. Sondern der Träger des Brandschutzes, also die Gemeinde. Einfache Folge: Kein Geld --> keine ausgebildeten Kräfte --> keine einsatzbereite Feuerwehr --> Meldung an die Aufsichtsbehörde. Keine unserer Ausbildungen nach FwDV 2 machen wir zum Privatvergügen, sondern dafür um es der Gemeinde zu ermöglichen ihre gesetzliche Pflichtaufgabe, die Sicherstellung des Brandschutzes, durch ehrenamtliche (und damit verdammt günstige) Kräfte erfüllen zu können. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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